Amazons Erneute Kontensperrungen

Was Seller wissen sollten

Im November des vergangenen Jahres erlebten zahlreiche Amazon-Seller einen Schock: Ihre Umsätze wurden eingefroren. Der Grund? Amazon verlangte Nachweise über die Einhaltung von EU-Steuergesetzen.

Das Dilemma der Seller: Eingefrorene Umsätze und unklare Anforderungen

Viele Verkäufer bekamen eine E-Mail von Amazon, die auf „Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU“ hinwies. Sie sollten nun ihren EU-Geschäftssitz mittels bestimmter Dokumente nachweisen. Diese Anforderung führte bei vielen Sellern zu Verwirrung und Frustration, insbesondere wegen der unzureichenden Kommunikation von Amazon und langen Antwortzeiten, die ihre Existenz bedrohten.

Steuerrechtliche Hintergründe: Amazons Verantwortung

Amazons Vorgehen basiert auf gesetzlichen Regelungen. Seit 2021 sind Online-Marktplätze wie Amazon verpflichtet, Umsatzsteuern für Verkäufe von außerhalb der EU ansässigen Händlern an EU-Verbraucher zu erheben und abzuführen. Dies ist Teil des Mehrwertsteuer-Digitalpakets und zielt darauf ab, Umsatzsteuerausfälle im Internet-Handel zu vermeiden. Amazon übernimmt diese Steuerabführung direkt beim Checkout und reicht sie an die zuständigen Steuerbehörden weiter. Diese gesetzliche Pflicht macht es für Amazon unerlässlich, die Einhaltung der Steuervorschriften seitens der Verkäufer zu überwachen.

Was Betroffene tun können: Schritte zur Lösung des Konflikts

Verkäufer, deren Konten gesperrt wurden, sollten von Amazon eine E-Mail mit Hinweisen zur Beilegung des Konflikts erhalten haben. Die USt-IdNr. spielt dabei eine zentrale Rolle. Amazon fordert jedoch manchmal spezielle Formulare, die unbedingt über die im Sellercentral hinterlegte E-Mail-Adresse eingereicht werden müssen. Alle notwendigen Informationen und Adressen zur Einreichung dieser Dokumente finden Seller auf einer speziellen Hilfeseite im Sellercentral.

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