Ein wertvoller Pluspunkt bei einer Prüfung
Die Verfahrensdokumentation wird zunehmend wichtiger. Daten müssen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Insbesondere die Prüfer der Finanzverwaltung möchten sicher sein, dass am Ende das verarbeitet wurde, was am Anfang in die Systeme gegeben wurde. Die Belegflüsse sind zu dokumentieren. Wann liegt ein Originalbeleg vor – wann handelt es sich um eine Kopie – oder wann kann eine Kopie das Original ersetzen? Wir klären dies zusammen mit Ihnen, erstellen für Sie die Verfahrensdokumentation und prüfen diese jährlich auf Aktualität. Liegt die Verfahrensdokumentation dem Prüfer vor, haben Sie bereits einen wertvollen Pluspunkt gesammelt. Nichts ist angenehmer, als den Prüfer positiv zu stimmen.
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