Branchen Insights
Umsatzsteuererhöhung: Gastronomie in der Krise
03.11.2023

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent angehoben werden. Diese Erhöhung käme für die Branche nach zwei Jahren Corona-Pandemie und den damit verbundenen Herausforderungen zur Unzeit.
Die Gastronomie ist eine margenschwache Branche. Die durchschnittliche Gewinnmarge liegt bei nur rund 15 Prozent. Die Umsatzsteuererhöhung würde die Kosten für die Betriebe also deutlich erhöhen.
Zudem würde die Erhöhung den Betrieben einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Imbissbuden und Drive-Ins verschaffen, für die weiterhin der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt.
Die Umsatzsteuererhöhung könnte auch zu einer verringerten Nachfrage führen. Verbraucher könnten sich einen Besuch im Restaurant dann weniger leisten.
Die Umsatzsteuererhöhung könnte zu einer Verschärfung der ohnehin schwierigen Situation der Gastronomie führen. Es könnten weitere Betriebe schließen oder ihre Preise erhöhen.
Alternativen
Statt der Umsatzsteuererhöhung könnte die Bundesregierung auch andere Maßnahmen zur Unterstützung der Gastronomie ergreifen. Dazu gehören beispielsweise:
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Eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent
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Eine Erhöhung der staatlichen Hilfen für die Branche
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Eine Entlastung der Betriebe von den steigenden Energiekosten
Detaillierte Ausführungen
Erhöhte Kosten
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die vom Endverbraucher getragen wird. Für die Gastronomen bedeutet die Umsatzsteuererhöhung jedoch, dass sie mehr Umsatzsteuer abführen müssen. Diese Mehrkosten müssen sie dann an die Verbraucher weitergeben, indem sie ihre Preise erhöhen.
Die Umsatzsteuererhöhung ist für die Gastronomie ein zusätzlicher Kostenfaktor, der sich negativ auf die Gewinnmargen auswirken wird. Dies ist besonders problematisch, da die Branche bereits vor der Pandemie mit niedrigen Gewinnmargen zu kämpfen hatte.
Wettbewerbsnachteil
Die Umsatzsteuererhöhung für die Gastronomie würde den Betrieben einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Imbissbuden und Drive-Ins verschaffen. Für diese Betriebe gilt weiterhin der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.
Dieser Wettbewerbsnachteil ist umso größer, da die Nachfrage nach Gastronomieleistungen in den letzten Jahren gestiegen ist. Verbraucher achten zunehmend auf Qualität und Service, sind aber auch preissensitiv.
Verringerte Nachfrage
Die Umsatzsteuererhöhung könnte auch zu einer verringerten Nachfrage führen. Verbraucher könnten sich einen Besuch im Restaurant dann weniger leisten.
Dieser Effekt ist besonders wahrscheinlich, wenn die Preise für Speisen und Getränke deutlich steigen. Eine verringerte Nachfrage würde die Gewinnmargen der Gastronomiebetriebe weiter belasten.
Folgen für die Branche
Die Umsatzsteuererhöhung könnte zu einer Verschärfung der ohnehin schwierigen Situation der Gastronomie führen. Es könnten weitere Betriebe schließen oder ihre Preise erhöhen.
Eine Schließung von Gastronomiebetrieben hätte negative Folgen für die regionale Wirtschaft. Gastronomiebetriebe sind wichtige Arbeitgeber und Steuerzahler.
Alternativen
Statt der Umsatzsteuererhöhung könnte die Bundesregierung auch andere Maßnahmen zur Unterstützung der Gastronomie ergreifen. Dazu gehören beispielsweise:
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Eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent
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Eine Erhöhung der staatlichen Hilfen für die Branche
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Eine Entlastung der Betriebe von den steigenden Energiekosten
Eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent wäre eine Entlastung für die Gastronomiebetriebe und würde die Nachfrage erhöhen.
Eine Erhöhung der staatlichen Hilfen für die Branche würde die Betriebe in der schwierigen Situation unterstützen.
Eine Entlastung der Betriebe von den steigenden Energiekosten würde die Kostenbelastung verringern.
Fazit
Die Umsatzsteuererhöhung für die Gastronomie wäre ein weiterer Belastungsfaktor für die Branche. Sie würde die Kosten für die Betriebe erhöhen, den Wettbewerb verschärfen und die Nachfrage verringern. Es wäre daher wünschenswert, wenn die Bundesregierung alternative Maßnahmen zur Unterstützung der Gastronomie ergreifen würde.

Holger Petersen
Steuerberater
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