Branchen Insights
Produktsicherheitsverordnung: Was Händler im E-Commerce wissen müssen
11.10.2024

Geltungsbereich der neuen Produktsicherheitsverordnung
Ab dem 16. Dezember 2024 müssen alle im E-Commerce verkauften Produkte den verschärften Anforderungen der neuen Produktsicherheitsverordnung entsprechen. Diese Verordnung legt fest, dass nur solche Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, die den allgemeinen Sicherheitsanforderungen genügen und die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht gefährden.
Das gilt sowohl für Hersteller als auch für Händler. Wichtig hierbei: Die Verantwortlichkeiten verlagern sich zunehmend auf die Onlinehändler, insbesondere wenn sie als “Quasi-Hersteller” auftreten, z.B. durch das Re-Labeling oder das Vertreiben von Produkten unter eigener Marke.
Müssen die Herstellerdaten im Onlineshop ergänzt werden?
Eine wesentliche Änderung betrifft die Kennzeichnungspflicht. Nach der neuen Verordnung müssen Hersteller sicherstellen, dass auf dem Produkt oder seiner Verpackung eindeutig nachvollziehbare Informationen wie Name und Adresse des Herstellers angebracht sind. Für Händler bedeutet dies, dass sie sicherstellen müssen, dass diese Angaben korrekt sind, bevor das Produkt zum Verkauf angeboten wird. Im Onlinehandel betrifft dies auch die Produktdarstellung im Shop: Hier müssen die relevanten Herstellerdaten angegeben werden.
Das Fehlen dieser Angaben kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch dazu, dass der Verkauf des Produkts untersagt wird. Händler sind also verpflichtet, diese Daten im Onlineshop zu ergänzen und sicherzustellen, dass sie für die Verbraucher leicht zugänglich sind.
Wettbewerbsnachteil durch die Produktsicherheitsverordnung?
Für viele Onlinehändler stellt sich die Frage, ob die neue Verordnung zu einem Wettbewerbsnachteil führen könnte. Auf den ersten Blick mögen die zusätzlichen Pflichten als Belastung erscheinen, doch langfristig bieten sie auch Chancen. Händler, die frühzeitig die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung umsetzen, können Vertrauen bei den Verbrauchern aufbauen und sich durch Transparenz und Sicherheit von der Konkurrenz abheben.
Ein potenzieller Wettbewerbsnachteil könnte jedoch für kleinere Händler entstehen, die möglicherweise nicht über die Ressourcen verfügen, um die neuen Anforderungen umzusetzen. Hier ist es entscheidend, sich rechtzeitig über die nötigen Schritte zu informieren und gegebenenfalls externe Beratungsdienste in Anspruch zu nehmen, um sich abzusichern.
Fazit
Die Produktsicherheitsverordnung ab Dezember 2024 bringt für Onlinehändler wichtige Neuerungen mit sich. Besonders die Pflicht zur Angabe der Herstellerdaten und die erweiterten Verantwortlichkeiten sollten nicht unterschätzt werden. Händler, die diese Anforderungen ignorieren, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch rechtliche Auseinandersetzungen. Allerdings kann die frühzeitige und korrekte Umsetzung der Vorschriften auch als Wettbewerbsvorteil genutzt werden.

Holger Petersen
Steuerberater
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