Steuernews
Steuertermine März 2026
Steuertermine März 2026
28.01.2026
Teilung des Nachlasses: Grundstücksübertragung auf Personengesellschaft ist hinsichtlich Miterbenquote grunderwerbsteuerfrei
Bei der Übertragung von Immobilien muss in Deutschland eine Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 % gezahlt werden - der Prozentsatz variiert je nach Bundesland. Werden Immobilien vererbt, ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Miterben zur Teilung des Nachlasses allerdings von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Der Erwerb eines Miterben von einer Erbengemeinschaft soll grunderwerbsteuerlich im Ergebnis genauso behandelt werden wie der (ebenfalls steuerbefreite) Immobilienerwerb durch einen Alleinerben oder Vermächtnisnehmer. Über die Steuerfreistellung soll eine Doppelbelastung mit Grunderwerb- und Erbschaftsteuer vermieden werden.
26.01.2026
Soloselbstständige: Existenzgründer stehen vor vielen steuerlichen Fragen
Selbständige arbeiten selbst und ständig - Soloselbständige tun dies auch noch allein. Die Palette ihrer Aufgaben ist dabei häufig erheblich. Insbesondere während der Existenzgründungsphase treten häufig viele steuerliche Fragen auf, die geklärt werden müssen.
26.01.2026
Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird
Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.
26.01.2026
Juristische Personen des öffentlichen Rechts: Keine steuerliche Erfassung bei Kleinunternehmerumsätzen
Viele Vertreter von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) sind mit der Frage konfrontiert: Nur weil sie unternehmerisch tätig werden, heißt das nicht automatisch Steuerpflicht, oder etwa doch? Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat nun in einer Verfügung die Regeln für jPöR ohne Betrieb gewerblicher Art (BgA) und mit steuerfreien Kleinunternehmerumsätzen nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) erläutert.
25.01.2026
Unterhaltszahler aufgepasst: Barzahlungen werden von den Finanzämtern nicht mehr steuerlich anerkannt
Wer bedürftige Angehörige finanziell unterstützt, sollte wissen, dass das Finanzamt keine Barzahlungen mehr anerkennt. Unterhaltspflichtige müssen den Unterhalt über ihre Bank anweisen. Eine Ausnahme bilden aber Sachleistungen, also sogenannter Naturalunterhalt (z.B. mietfreies Wohnen). Da in solchen Fällen kein Geld fließt, kann der Wert der Sachleistung oder zumindest ein Teil davon unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne dieses Überweisungserfordernis abgesetzt werden.
24.01.2026
Prüfung von Steuererklärungen: Finanzämter setzen verstärkt auf künstliche Intelligenz
Ob in Steuererklärungen prüfungswürdige, auffällige Sachverhalte enthalten sind oder sie als Routinefälle sofort freigegeben werden können, wird in Finanzämtern (FA) in der Regel anhand eines Risikomanagementsystems überprüft. Sachbearbeiter erhalten über dieses System maschinelle Hinweise, denen sie dann nachgehen können.
24.01.2026
Statistik: 1,6 % aller Betriebe wurden 2024 geprüft
Wenn plötzlich eine Prüfungsanordnung des Finanzamts (FA) im Briefkasten liegt, werden Unternehmen häufig nervös, denn die Sorgen vor vielen Nachfragen, möglichen Hinzuschätzungen und Steuernachzahlungen sind groß. Die Wahrscheinlichkeit, einer Betriebsprüfung unterzogen zu werden, ist für Klein-, Kleinst- und Mittelbetriebe aber durchaus überschaubar: Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich mitgeteilt, dass im Jahr 2024 nur 1,6 % aller Betriebe in Deutschland geprüft wurden. Bei Großunternehmen lag die Quote allerdings bei 29,6 %. Bundesweit waren 12.359 Prüfer im Einsatz; sie haben ein Mehrergebnis von rund 10,9 Mrd. EUR erzielt.
21.01.2026
Doppelte Haushaltsführung: Studierende mit eigenem Haushalt im Elternhaus können Kosten absetzen
Studierende, die bereits einen Berufsabschluss - etwa einen Bachelor - in der Tasche haben, können während der weiteren Ausbildung die Kosten einer doppelten Haushaltsführung absetzen, so dass unter anderem die Miete für ein Zimmer oder eine Wohnung am Studienort als Werbungskosten anerkannt wird. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) senkt nun die Hürden für einen Kostenabzug, sofern der Erstwohnsitz noch im Elternhaus liegt: Die BFH-Richter erkannten den separaten Haushalt eines Studenten im Wohnhaus der Eltern steuerlich als Hauptwohnung an - unerheblich war für das Gericht, dass der Student die Wohnräume dort kostenlos nutzen durfte.
19.01.2026
Grundstücksunternehmen: Halten von Oldtimern schließt erweiterte Gewerbesteuerkürzung aus
Hält ein Gewerbebetrieb Grundbesitz in seinem Betriebsvermögen, kann er seine als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer von seinem für die Gewerbesteuer relevanten Gewerbeertrag abziehen. Reine Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können alternativ eine sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung vornehmen, d.h. sie können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, so dass eine Doppelbesteuerung in vollem Umfang vermieden wird.
18.01.2026
Ein Haushalt, zwei Betriebe: Wann Steueroptimierung kein Missbrauch ist
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz erlaubt Unternehmern mit geringen Jahresumsätzen, ihre Leistungen ohne Umsatzsteuerausweis zu erbringen. Häufig stellt sich dabei die Frage, ob die Inanspruchnahme dieser Regelung in bestimmten Konstellationen missbräuchlich erfolgt oder ob eine bestimmte steuerliche Gestaltung zulässig ist. Das Finanzgericht Münster (FG) hat hierzu wichtige Klarstellungen getroffen und zeigt, wann eine Aufspaltung als nicht missbräuchlich zu beurteilen ist.
18.01.2026
Informationsblatt erklärt die Voraussetzungen: Umsatzsteuerbefreiung für Vorträge und Kurse
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Informationsblatt veröffentlicht, das die Kriterien für begünstigte Leistungen nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) erläutert. Es informiert Unternehmer darüber, unter welchen Voraussetzungen Vorträge, Kurse und andere wissenschaftliche oder belehrende Veranstaltungen umsatzsteuerfrei sind. Die Steuerbefreiung gilt insbesondere für Veranstaltungen, die als Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind.
17.01.2026