Bundesfinanzministerium schafft Klarheit: Vorsteuerabzug bei Wechsel der Besteuerungsform

06.03.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “Umsatzsteuer”

Umsatzsteuer

Keine Leistung, keine Steuer: Klare Grenze beim Forderungseinzug gezogen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Handlungen eines Gläubigers zur Beitreibung seiner Forderung ohne Auftrag oder Vollmacht des Schuldners keinen steuerbaren Umsatz im Sinne der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) darstellen. Weder liegt eine Dienstleistung gegen Entgelt vor, noch eine unentgeltliche Dienstleistung, die nach der MwStSystRL einer entgeltlichen Dienstleistung gleichzustellen wäre.

09.03.2026

Umsatzsteuer

Sanierung einer Burg: Vorsteuerabzug aus den Baukosten ist bei Absicht zur späteren steuerpflichtigen Vermietung zulässig

Eine nicht ganz alltägliche Sanierung hat kürzlich den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt: Geklagt hatten die Nachfahren einer Familie, die eine ehemals in Familienbesitz befindliche Burg (nationales Kulturdenkmal) von einer Gemeinde zurückerworben hatten. Die ungewöhnliche Immobilie wurde von ihnen anschließend unter denkmalrechtlichen Auflagen umfangreich saniert und modernisiert. Das Nutzungskonzept sah vor, die Burg zu einem Gästehaus mit Gästezimmern für Tagungsteilnehmer, Seminargäste und sonstige Gäste von öffentlichen und privaten Veranstaltungen umzubauen und zu vermieten.

05.03.2026

Umsatzsteuer

Gold und Silber 2026: Kennzahlen für die Wertermittlung von Edelmetall

Gut zu wissen für Anleger und Münzsammler: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nicht nur die Spielregeln für die Umsatzsteuer auf Sammlermünzen aus Edelmetallen für 2026 festgelegt, sondern auch die Gold- und Silberpreise bekanntgegeben, die darüber entscheiden, wann der ermäßigte Steuersatz greift. Für steuerpflichtige Umsätze mit Sammlermünzen aus Edelmetallen gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz dann, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze der Münzen mehr als 250 % des auf Basis des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Für das Kalenderjahr 2026 ergibt sich laut aktuellem BMF-Schreiben Folgendes:

04.03.2026