Grundbesitzende Gesellschaft: Keine erweiterte Kürzung für einen Treuhänder

06.03.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “Gewerbesteuer”

Gewerbesteuer

Grundstücksunternehmen: Erweiterte Kürzung könnte am stillen Gesellschafter scheitern

Bei der Ermittlung der Gewerbesteuer wird der Gewinn noch durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Eine dieser Kürzungen betrifft Grundstücke. Nutzt und verwaltet eine Gesellschaft ausschließlich eigenen Grundbesitz, kann eine Kürzung um den darauf entfallenden Gewerbeertrag erfolgen. Im Streitfall war ein stiller Gesellschafter sowohl an einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft als auch an deren Mieterin beteiligt. Das Finanzgericht Köln (FG) musste entscheiden, ob diese Beteiligung der erweiterten Kürzung entgegensteht.

10.05.2026

Gewerbesteuer

Dividende: Keine Gewerbesteuerfreiheit von Gewinnausschüttungen privilegierter Einrichtungen

Wenn Sie gewerblich tätig sind, unterliegen Sie grundsätzlich auch der Gewerbesteuer. Das Gewerbesteuergesetz sieht jedoch für bestimmte Einrichtungen Steuerbefreiungen vor, obwohl diese dem Grunde nach gewerbesteuerpflichtig wären. Dabei wird zwischen persönlichen Befreiungen, die sämtliche Einkünfte erfassen, und sachlichen Befreiungen, die nur bestimmte Einkünfte betreffen, unterschieden. Im Streitfall vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) war zu klären, ob die Steuerbefreiung auch für eine bezogene Dividende galt.

28.02.2026

Gewerbesteuer

Grundstücksunternehmen vermietet Kaufhaus: Mitvermietung eines Lastenaufzugs bringt erweiterte Gewerbesteuerkürzung nicht zu Fall

Wenn ein Gewerbebetrieb Immobilien in seinem Betriebsvermögen hält, kann er seine als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer von seinem für die Gewerbesteuer relevanten Gewerbeertrag abziehen. Reine Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können alternativ die sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung vornehmen; d.h., sie können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, so dass eine Doppelbesteuerung mit Gewerbe- und Grundsteuer in vollem Umfang vermieden wird.

24.02.2026