Branchen Insights
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Menstruationsprodukte ab 2024
18.09.2023

Ein Schritt in die richtige Richtung
Die Bundesregierung hat am 14. September 2023 beschlossen, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Menstruationsprodukte von 19 % auf 7 % zu senken. Diese Maßnahme tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn sie wird dazu beitragen, die finanzielle Belastung für Frauen und Menschen mit Menstruation zu verringern. Bisher waren Menstruationsprodukte in Deutschland dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19 % unterworfen. Dies bedeutete, dass Frauen und Menschen mit Menstruation für diese Produkte einen deutlich höheren Preis zahlen mussten als für andere Produkte des täglichen Bedarfs.
Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes wird dazu beitragen, die Kosten für Menstruationsprodukte zu senken. Dies wird sich positiv auf die finanzielle Situation von Frauen und Menschen mit Menstruation auswirken und ihnen helfen, die Kosten für diese Produkte besser zu tragen.
Die Entscheidung der Bundesregierung ist auch ein Signal dafür, dass Menstruation als ein normaler und natürlicher Teil des Lebens angesehen wird. Menstruationsprodukte sind keine Luxusgüter, sondern Produkte, die für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Frauen und Menschen mit Menstruation unerlässlich sind.
Die Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 7 % für Menstruationsprodukte für die folgenden Produkte gilt:
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Binden
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Tampons
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Einlagen
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Menstruationstassen
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Hygienetücher
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Saugende Unterwäsche
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Intimhygieneprodukte für Menstruierende
Diese Produkte gelten als Grundnahrungsmittel, da sie für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Frauen und Menstruierenden unerlässlich sind. Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Kritik an der Entscheidung
Die Entscheidung der Bundesregierung ist nicht unumstritten. Einige Kritiker argumentieren, dass die Senkung des Mehrwertsteuersatzes nicht weit genug geht. Sie fordern, dass Menstruationsprodukte vollständig von der Mehrwertsteuer befreit werden.
Andere Kritiker argumentieren, dass die Senkung des Mehrwertsteuersatzes nicht ausreichen wird, um die finanziellen Belastungen für Frauen und Menschen mit Menstruation zu verringern. Sie fordern, dass zusätzlich Maßnahmen zur Entlastung der Kosten für Menstruationsprodukte ergriffen werden, wie z. B. die Einführung eines kostenlosen Menstruationsproduktes oder die Vergabe von Gutscheinen für Menstruationsprodukte.
Fazit
Die Entscheidung der Bundesregierung, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Menstruationsprodukte zu senken, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie wird dazu beitragen, die finanzielle Belastung für Frauen und Menschen mit Menstruation zu verringern und Menstruation als einen normalen und natürlichen Teil des Lebens anzuerkennen.

Holger Petersen
Steuerberater
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