One-Stop-Shop (OSS)
Erfahren Sie, wie das OSS-Verfahren seit dem 1. Juli 2021 den EU-Handel verändert hat, und sichern Sie Ihre Compliance mit der Unterstützung von TAXFBA.
Betriebsprüfung: Vorbereitung und Compliance in Ihrem Unternehmen
Seit dem 1. Juli 2021 ist das OSS-Verfahren für den EU-Handel in Kraft. Dieses Verfahren erfordert wichtige Anpassungen in Ihren Rechnungsschreibungs-, Warenwirtschafts- und Buchhaltungsprogrammen, sowie die Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern. TAXFBA steht Ihnen zur Seite, um diese Übergangsphase effizient zu meistern und alle offenen Fragen zu klären. Unsere Video-Serie bietet einen detaillierten Einblick in das OSS-Verfahren, und unsere hilfreichen Downloads wie Handouts, Checklisten, und weiteres Material unterstützen Sie bei der Umsetzung und Registrierung.
FAQ
Was ist das OSS-Verfahren und wie wirkt es sich auf den EU-Handel aus?
Das OSS-Verfahren vereinfacht die Umsatzsteuerabwicklung für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, seit dem 1. Juli 2021.
Welche Anpassungen sind für das OSS-Verfahren notwendig?
Aktualisierungen in Rechnungsschreibungs-, Warenwirtschafts- und Buchhaltungssoftware sowie die Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern.
Wie kann TAXFBA bei der Umsetzung des OSS-Verfahrens unterstützen?
Mit Beratung und Unterstützung bei der Anpassung der Systeme und der Registrierung.
Welche Ressourcen bietet TAXFBA für das OSS-Verfahren an?
Eine Video-Serie zur Einführung und detaillierte Handouts, Checklisten und weitere Materialien.
Video-Serie zu OSS:
TAXFBA hilft Ihnen, die erforderlichen Anpassungen in Ihren Geschäftsprozessen und Systemen vorzunehmen. Zusätzlich bieten wir eine Reihe hilfreicher Ressourcen an:
OSS Playlist
Hilfreiche Downloads
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