Neue Regelung

One-Stop-Shop (OSS)

Das OSS Verfahren

Das OSS-Verfahren gilt ab 01.07.2021. Bis dahin sind in Rechnungsschreibungsprogrammen, Warenwirtschaftssystemen und Buchhaltungsprogrammen Anpassungen vorzunehmen. Nicht zuletzt hat die Registrierung auf dem Portal des Bundeszentralamtes für Steuern zu erfolgen. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen und klären offene Fragen.

Schauen Sie sich dazu die folgenden Videos an:

 

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Formular Steuerfachangestellter Steps

Chance verpasst: Leider haben wir uns dieses Mal verfehlt

Wir verstehen, dass nicht alle Entscheidungen einfach sind. Manchmal braucht man Zeit, um über die Dinge nachzudenken, und das ist völlig in Ordnung. Dieses Mal haben Sie sich entschieden, das Formular nicht abzusenden, und wir respektieren diese Entscheidung.

Bitte denken Sie daran, dass wir Ihre Informationen nur dann speichern und verwenden können, wenn Sie diese mit uns teilen. Da Sie das Formular nicht abgesendet haben, sind uns Ihre Daten unbekannt geblieben. Sie können beruhigt sein, wir haben keine Ihrer Daten gespeichert.

Wir möchten Sie ermutigen, zu einem anderen Zeitpunkt zurückzukommen, wenn Sie bereit sind. Ihre Meinung ist uns wichtig und wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören. Für jetzt, fühlen Sie sich frei, das Fenster zu schließen und sich anderen Dingen zuzuwenden.

Wir hoffen, Sie bald wieder zu sehen. Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute.