Seit der letzten Woche ist bekannt, dass bei Amazon ein globaler Fehler im System hinsichtlich der Warenlogistik entstanden ist. Es wurden bzw. werden auch noch derzeit Waren in das EU-Ausland verbracht, auch wenn explizit nur die Lagernutzung für Deutschland aktiv ist.
Hieraus entstehen aktuell gravierende umsatzsteuerliche Konsequenzen.
1. Bisher konnte es vorkommen, dass eine Retoure aus logistischen Gründen kurzzeitig in Polen „zwischengelagert“ wurde. Dies ist steuerlich unbedenklich und löst weder Registrierungspflicht, noch sonstige steuerliche Pflichten aus. Amazon hat die Ware schließlich zurück an das deutsche Lager gesendet; ein Wiederverkauf erfolgte also stets aus dem deutschen Lager heraus .
2. Jetzt hat Amazon über einen gewissen Zeitraum jedoch diese retournierte Ware direkt aus dem Lager Polen und / oder Tschechien Direkt an den Endkunden versendet. Dies stellt ein steuerliches Problem dar, für welches den Händler zum Handeln zwingt – nicht Amazon.
Was hat der Fehler in der Logistik bei Amazon bei Ihnen ausgelöst?
Sollten Sie von diesem Vorfall betroffen sein (dies werden wir im Rahmen der Erstellung der Finanzbuchführung für die Monate Januar und Februar 2023 feststellen), müssen Sie nach heutiger Rechtslage folgende Tätigkeiten zwingend erledigen lassen:
a. Umsatzsteuerliche Registrierung in Polen
b. Umsatzsteuerliche Registrierung in Tschechien
c. Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Polen
d. Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Tschechien
e. Meldung von innergemeinschaftlichem Verbringen in DE, PL, CZ
f. Erstellung von sogenannten Pro-Forma-Rechnungen für das innergemeinschaftliche Verbringen
Was machen wir für Sie zuerst?
Derzeit läuft eine Anfrage von uns bei Amazon, wie genau Amazon in diesen Fällen den Händler unterstützen kann. Es gäbe z.B. die Möglichkeit, dass Amazon die Lager in Polen und Tschechien kurzfristig als sogenannte Konsignationslager führt.
Es würden die Registrierungspflichten entfallen, aber die Rechnungen (Ihre Rechnungen) müssen geändert werden (Amazon tritt als Käufer auf, nicht der Endkunde). Möglich ist allerdings auch, dass die Registrierungen erledigt werden müssen. In diesem Fall wäre die Reihenfolge nicht eingehalten und das innergemeinschaftliche Verbringen kann nicht als steuerfreien Umsatz behandelt werden. Der Schaden könnte also größer werden, als zunächst angenommen.
Nachdem wir wissen, wie Amazon mit dem Fall umgehen wird, nehmen wir Kontakt zur Finanzbehörde auf, um weiteren Schaden für Sie gering zu halten.
Nutzen Sie die Chance
Bei sog. Mitteleuropäischen Programm (Nutzung der Lager Polen und Tschechien) generieren Sie auch Vorteile für sich. Sie bekommen von Amazon pro Bestellung Einen Betrag gutgeschrieben und sparen erhebliche Versandkosten ein. Bereits bei 1.000 Bestellungen pro Monat decken Sie die Kosten, die durch die monatlichen Voranmeldungen entstehen.
Weitere Chancen:
– Schnellere Lieferzeiten / Prime im Ausland
– Vergünstigte Lieferkosten
– Sparen der Strafgebühr pro Bestellung
TAXFBA kann sämtliche Tätigkeiten für Sie übernehmen: sowohl die Prüfung, ob Sie betroffen sind, als auch die Umsetzung der steuerlichen Konsequenzen oder die Beratung in Sachen EFN (Lagernutzung PL, CZ).