Meldepflicht von Plattformen – Weitergabe von Daten an das Finanzamt

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Seit dem 01.01.2023 gilt die neue Meldepflicht von Plattformen an die Finanzämter.

Damit sollen die Plattformen nun alle Daten von Verkäufern (egal ob gewerblich oder nur in kleinem (privaten) Umfang) an das Finanzamt weitergeben. Es gibt nur wenige Ausnahmen – so muss die Plattform mindestens 30 Mal pro Jahr genutzt worden sein oder der Umsatz über diese Plattform beträgt mehr als 2.000 EUR.

Die Pflicht gilt für alle Plattform-Betreiber, die ihren Sitz in Deutschland oder einem EU-Staat haben (dabei ist eine Betriebsstätte bereits ausreichend). Was eine Plattform ist, wird im Gesetz definiert.

Eine Plattform ist nach § 3 PStTG jedes auf digitale Technologie beruhendes System, welches Nutzern die Möglichkeit gibt, miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die auf relevante Tätigkeiten gerichtet sind und sofern sie gegen Vergütung erbracht werden. Was eine relevante Tätigkeit ist, sagt § 5 des Gesetzes. 

Unter anderem geht es hier um den Verkauf von Waren, aber auch die Überlassung von Nutzungsrechten an Fahrzeugen und unbeweglichen Vermögen.

Somit sind nicht nur Plattform-Betreiber von Ebay, Etsy und Co. in der Pflicht, sondern auch Vermittlungsportale von Wohnungen, beispielsweise Airbnb.

 

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