Wann müssen Sie Ihre grenzüberschreitende Steuergestaltung dem BZSt mitteilen?
wissen Sie eigentlich, was das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ bezwecken soll? Zuerst einmal sollen Gestaltungen mit dem Ziel, gesetzlich nicht vor-gesehene Steuervorteile zu erlangen, von den Nutzern der Gestaltungen bzw. ihren Beratern angezeigt wer-den. Und dadurch sollen die Finanzverwaltungen dann frühzeitig Kenntnis über diese Modelle erlangen und ggf. regulierend eingreifen können. Fallen Ihnen daraufhin spontan auch nur global agierende Großkonzerne wie Google, Apple oder Amazon als mögliche Adressaten ein? Damit sind Sie nicht allein.
Trotzdem sollten Sie sich nicht in Sicherheit wiegen. Da die Frist für die Meldung einer solchen grenzüber-schreitenden Steuergestaltung mit 30 Tagen sehr kurz ist, sollten Sie wissen, wann eine Gestaltung melde-pflichtig ist, um gegebenenfalls rasch handeln zu können.
Mit Hilfe unserer Infografik auf der nächsten Seite finden Sie nicht nur heraus, ob Sie ei-ne mitteilungspflichtige Gestaltung nutzen, sondern auch, wer was anzeigen muss und welche Fristen dabei einzuhalten sind.