Neue Regelungen zum unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag

Änderungen und Auswirkungen auf Umsatzsteuer in Deutschland 

Die Finanzverwaltung ändert ihre Rechtsauffassung zum unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrag. Eine zu hoch in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird danach nicht mehr in allen Fällen geschuldet. 

Bisher galt in Deutschland die strenge Auslegung von § 14c UStG, wonach ein zu hoch ausgewiesener Steuerbetrag auch tatsächlich an die Finanzverwaltung zu zahlen war. Doch nach einem Urteil des EuGH lockert die Finanzverwaltung nun diese Regelungen. 

Die rechtliche Problematik:

Ein unrichtig ausgewiesener Steuerausweis entsteht, wenn ein Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag angibt, als er tatsächlich schuldet (§ 14c Abs. 1 UStG). Typische Fälle dafür sind Irrtümer über den Steuersatz oder den Ort der erbrachten Leistung. 

Neue Verwaltungsanweisungen des BMF:

Die Finanzverwaltung erläutert in einem neuen Schreiben die Grundsätze für unrichtig und unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge und berücksichtigt dabei auch die Entscheidung des EuGH. Demnach wird die überhöht ausgewiesene Umsatzsteuer grundsätzlich nicht geschuldet, wenn die Leistung an einen Endverbraucher erfolgt. 

Grundsätze aus der Rechtsprechung des EuGH:

Die Grundsätze des EuGH werden vorerst nur auf Fälle angewendet, in denen der Leistungsempfänger ein Endverbraucher ist. Die Finanzverwaltung nimmt dabei eine eindeutige Position ein: Wenn die Leistung an einen Endverbraucher erfolgt und ein zu hoch ausgewiesener Steuerbetrag vorliegt, ist dieser nicht mehr zu zahlen. 

Konsequenzen für die Praxis:

Die neuen Regelungen bringen eine gewisse Erleichterung für Unternehmen mit sich, insbesondere wenn sie versehentlich einen zu hohen Steuerbetrag ausweisen. Allerdings müssen Unternehmer weiterhin darauf achten, dass die berechnete Umsatzsteuer korrekt ist und die Vorschriften eingehalten werden. 

Die Grundsätze aus dem Schreiben des BMF sind in allen offenen Fällen anzuwenden und werden voraussichtlich weitere Diskussionen und Anpassungen in der Zukunft nach sich ziehen. 

Inhalt

Entdecken Sie mehr

Erforschen Sie unsere weiteren Dienstleistungen und gewinnen Sie tiefe Einblicke in die Bereiche, die Ihr Unternehmen voranbringen können. Klicken Sie hier, um mehr zu entdecken!

Betriebsprüfung

Machen Sie Betriebsprüfungen zu einer weniger beängstigenden Erfahrung, indem Sie sich mit TAXFBA auf digitale Compliance und umsatzsteuerliche Genauigkeit konzentrieren.

One-Stop-Shop (OSS)

Erfahren Sie, wie das OSS-Verfahren seit dem 1. Juli 2021 den EU-Handel verändert hat, und sichern Sie Ihre Compliance mit der Unterstützung von TAXFBA.

Effiziente Datenerhebung

Optimieren Sie Ihre Finanzbuchhaltung und Datenerhebung mit TAXFBA, und nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung und Automatisierung für Ihre Verkaufskanäle.

Finanzbuchführung für Onlinehändler

Erhalten Sie mit TAXFBA’s Finanzbuchhaltungsdiensten für große Onlinehändler tiefere Einblicke in Ihre Geschäftsleistung und treffen Sie fundierte Entscheidungen basierend auf präzisen Daten.

GmbH Steuerrecht

Entdecken Sie die Vorteile einer GmbH: eine effiziente und sichere Rechtsform für Ihr Unternehmen, die maßgeschneiderte Lösungen im Bereich Steuerrecht bietet.

Holdinggesellschaften

Nutzen Sie die Vorteile von Holdingstrukturen, um Unternehmensgewinne effizient und steuerlich vorteilhaft zu transferieren und den Wert Ihres Unternehmens strategisch zu maximieren.

Internationales Steuerrecht

Navigieren Sie sicher durch das komplexe internationale Steuerrecht und nutzen Sie weltweite Chancen, ohne dabei steuerliche Fallstricke zu übersehen.

 

Prüfungssichere Daten

Im Online-Handel sind prüfungssichere Daten unerlässlich. Mit TAXFBA können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Datenströme jederzeit den Anforderungen der Finanzbehörden entsprechen.