Künstlersozialversicherung: Abgabensatz sinkt im Jahr 2026 von 5 % auf 4,9 %
17.09.2025
Selbständige Künstler und Publizisten werden in Deutschland über die Künstlersozialversicherung (KSV) abgesichert. Diese Versicherung bietet ihnen einen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Derzeit sind mehr als 190.000 selbständige Berufsträger in der KSV pflichtversichert.
Die Beiträge zur KSV werden zu 50 % von den Versicherten selbst getragen, während die andere Hälfte durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter künstlerischer Leistungen (30 %) und durch einen Bundeszuschuss (20 %) finanziert wird. Der Abgabensatz zur Künstlersozialabgabe liegt momentan bei 5 %; Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Berufsträger gezahlte Entgelte.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun erklärt, dass die Abgabe für 2026 auf 4,9 % abgesenkt werden soll - eine entsprechende Verordnung befindet sich in einem Abstimmungsprozess mit Ressorts und Verbänden. Möglich wird dieser Schritt laut Ministerium, weil sich die wirtschaftliche Situation in der Kunst- und Kulturbranche besser entwickelt habe, als noch im vergangenen Jahr prognostiziert wurde.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “übrige Steuerarten”
Bauaktivität zieht an: 10,8 % mehr Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2025
Im Jahr 2025 wurde in Deutschland der Bau von 238.500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren dies 10,8 % oder 23.200 Wohnungen mehr als im Jahr 2024, als die Zahl genehmigter Wohnungen auf den niedrigsten Stand seit 2010 gesunken war. Damit stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2025 erstmals seit 2021 wieder an.
28.04.2026
Vom Wochenendausflug bis zum Sportboot: Steuerliche Risiken bei Familiengenossenschaften
Wird die Gründung einer Familiengenossenschaft bald zu einem veritablen Steuertrick? In den letzten Jahren entstehen immer mehr Genossenschaften, deren Mitglieder (fast) ausschließlich Familienangehörige sind. Auffällig ist, dass sie regelmäßig Aufwendungen tätigen, die der privaten Lebensführung ihrer Mitglieder zumindest zugutekommen - von Fahrzeugen und Wochenendausflügen über Urlaubsreisen und Restaurantbesuche bis hin zu Haustieren, Sportbooten oder Bauvorhaben wie Garagen, Saunen und Swimmingpools.
27.04.2026
Gerichtliche Ausschlussfrist zur Klagebezeichnung: Auch das Finanzgericht muss über nachgereichte Unterlagen fristgerecht informiert werden
Enthält eine Klage nicht die notwendigen Angaben wie den Kläger, den Beklagten oder den Gegenstand des Klagebegehrens, kann das Gericht dem Kläger eine Frist zur Ergänzung der Angaben setzen. Bei Klagen gegen Schätzungsbescheide des Finanzamts (FA) nutzen die Gerichte eine solche Ausschlussfrist, um die Einreichung der entsprechenden Steuererklärungen zu bewirken. Verstreicht die Frist fruchtlos, wird die Klage als unzulässig abgewiesen.
22.04.2026