Pauschalversteuerung: Ist eine Mindestanzahl von Mitarbeitern erforderlich?

28.04.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “Einkommensteuer”

Einkommensteuer

Ehrenamt wird gestärkt: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöhen sich ab 2026

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Steuergesetzgeber das Ehrenamt weiter gestärkt: Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 wurde die steuerfreie Übungsleiterpauschale auf 3.300 EUR pro Jahr und die steuerfreie Ehrenamtspauschale auf 960 EUR pro Jahr angehoben. Bis einschließlich 2025 lagen die Pauschalen bei 3.000 EUR bzw. 840 EUR.

28.04.2026

Einkommensteuer

Betriebsveranstaltungen ab 2026: Hierarchische Beschränkung schließt Lohnsteuerpauschalierung von 25 % wieder aus

Für Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gilt ein Freibetrag von 110 EUR pro Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer - Vorteile bis zu dieser Höhe bleiben also stets steuerfrei. Wird die Feier teurer, muss nur der übersteigende Teil als Arbeitslohn versteuert werden. Soweit eine Betriebsveranstaltung steuerpflichtigen Arbeitslohn auslöst, kann der Arbeitgeber aber eine günstige Lohnsteuerpauschalierung mit einem Steuersatz von 25 % vornehmen.

28.04.2026

Einkommensteuer

Kein Spekulationsgewinn: Luxuswohnmobil kann als Gegenstand des täglichen Gebrauchs steuerfrei verkauft werden

Erzielte Wertsteigerungen aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens müssen als privater Veräußerungsgewinn versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt (bei Grundstücken beträgt die Frist zehn Jahre). Ausgenommen von dieser Besteuerung sind jedoch Gegenstände des täglichen Gebrauchs, so dass bspw. der (gewinnbringende) Verkauf eines privaten Pkw auch innerhalb der Jahresfrist keinen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn auslöst.

24.04.2026