Steuerstraftaten 2024: Steuerfahndung erledigte bundesweit 34.247 Fälle

16.01.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “übrige Steuerarten”

übrige Steuerarten

Prüfung von Steuererklärungen: Finanzämter setzen verstärkt auf künstliche Intelligenz

Ob in Steuererklärungen prüfungswürdige, auffällige Sachverhalte enthalten sind oder sie als Routinefälle sofort freigegeben werden können, wird in Finanzämtern (FA) in der Regel anhand eines Risikomanagementsystems überprüft. Sachbearbeiter erhalten über dieses System maschinelle Hinweise, denen sie dann nachgehen können.

24.01.2026

übrige Steuerarten

Statistik: 1,6 % aller Betriebe wurden 2024 geprüft

Wenn plötzlich eine Prüfungsanordnung des Finanzamts (FA) im Briefkasten liegt, werden Unternehmen häufig nervös, denn die Sorgen vor vielen Nachfragen, möglichen Hinzuschätzungen und Steuernachzahlungen sind groß. Die Wahrscheinlichkeit, einer Betriebsprüfung unterzogen zu werden, ist für Klein-, Kleinst- und Mittelbetriebe aber durchaus überschaubar: Das Bundesministerium der Finanzen hat kürzlich mitgeteilt, dass im Jahr 2024 nur 1,6 % aller Betriebe in Deutschland geprüft wurden. Bei Großunternehmen lag die Quote allerdings bei 29,6 %. Bundesweit waren 12.359 Prüfer im Einsatz; sie haben ein Mehrergebnis von rund 10,9 Mrd. EUR erzielt.

21.01.2026

übrige Steuerarten

Kommunikation mit den Finanzgerichten: Klageschriftsatz muss gegenüber dem Finanzamt elektronisch eingereicht werden

Seit 2022 müssen Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ihre Schriftsätze, Anträge und Erklärungen an die Gerichte zwingend als elektronisches Dokument übermitteln - die Papierform ist für diese "professionellen Einreicher" seitdem grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Rechtsanwälte müssen für diese Zwecke ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) nutzen. Für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts existiert das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo).

15.01.2026