Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) ist ein Gesetz, das darauf abzielt, die Umweltauswirkungen von Abfall und Verschmutzung durch Verpackungen zu verringern.
Das VerpackG gilt für alle Unternehmen und Online-Händler, die verpackte Sendungen nach Deutschland verschicken. Dieses Gesetz verlangt von den Verkäufern eine Gebühr zur Deckung der möglichen Kosten für das Recycling und die Entsorgung der in das Land eingeführten Verpackungen.
Das deutsche Verpackungsgesetz VerpackG setzt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht um.
Was sollten Sie beachten?
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Marktplätze überprüfen, ob alle Verkäufer, die verpackte Waren nach Deutschland liefern, bei LUCID (Zentrale Stelle Verpackungsregister) registriert sind und das neue Verpackungsgesetz einhalten.
Wer ist zur Registrierung verpflichtet?
Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Behältnisse trifft denjenigen, der die verpackten Produkte erstmals in Deutschland in Verkehr bringt und dessen Ziel der Endverbraucher ist, unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder einen industriellen/gewerblichen Verbraucher handelt.
Was sind Ihre Pflichten?
- Registrierungspflicht bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ für alle Verpackungsarten.
- Vorlage regelmäßiger Erklärungen sowohl bei dieser Zentralen Stelle als auch bei einem dualen System für die Sammlung und Behandlung von Verpackungen.
- Beteiligung an einem integrierten Managementsystem für Verpackungsabfälle und gebrauchte Verpackungen (GIS). Die Sammlung und Verwaltung von Behältern aller Art ist obligatorisch, unabhängig von der Verpflichtung zur Registrierung im Zentralregister.
- Die Nichteinhaltung des Gesetzes hat ein Verkaufsverbot in Deutschland zur Folge und wird mit hohen Strafen belegt, die bis zu 200.000 € betragen können.
Es können mehrere Fälle auftreten:
- Direktverkauf (online, Katalog, etc.): Die Verantwortung liegt beim ausländischen Hersteller oder Großhändler, der seine Produkte in Deutschland verkauft.
- Verkauf über einen Vertriebshändler/Importeur: Die Verantwortung liegt beim Eigentümer der Ware, wenn diese in das deutsche Hoheitsgebiet gelangt. Je nach vereinbarten INCO-Bedingungen ist der ausländische Exporteur oder der deutsche Importeur verantwortlich.
- Eigenmarken: Der Eigentümer der Marke, die auf der Packung steht, ist verpflichtet, es sei denn, der Name des Herstellers steht ebenfalls auf der Packung.
Wo müssen sich interessierte Unternehmen registrieren lassen?
Es besteht die Pflicht, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren. Die Website ist auch in englischer Sprache verfügbar.
Die regelmäßigen Erklärungen müssen sowohl bei dieser Zentralen Stelle als auch bei einem dualen System zur Sammlung und Behandlung von Verpackungen eingereicht werden. Dieses Verfahren bietet eine bessere Kontrolle und volle Transparenz über die in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungen. Die Daten werden gekreuzt, da auch die dualen Systeme verpflichtet sind, die von ihnen verwalteten Behältermengen an die Zentrale Stelle zu melden. Die Liste der registrierten Unternehmen wird veröffentlicht und kann online eingesehen werden.
Die Lizenz für die Nutzung der Marke „Der grüne Punkt“
- Seit 2009 nicht mehr verpflichtend.
- Für die Kennzeichnung der Behälter mit dem Logo ist ein Vertrag über die Nutzung der Marke erforderlich.
- Markeninhaber: Duales System Deutschland GmbH (DSD)