Bei grenzüberschreitender Unternehmertätigkeit: So erhalten Sie Ihre kostenlose Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
14.01.2026
Für innerhalb der EU grenzüberschreitend tätige Unternehmen gehört die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zu den wichtigsten Instrumenten, um Geschäfte rechtssicher und effizient abzuwickeln. Die gute Nachricht: Die Beantragung dieser Nummer ist kostenfrei und direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) möglich. Das Verfahren ist unkompliziert und erfolgt über das Onlineformular auf der Internetseite des BZSt. Das Amt betont ausdrücklich, dass externe Dienste - insbesondere das Einschalten kostenpflichtiger Drittanbieter - für die Vergabe der USt-IdNr. nicht erforderlich sind.
Hinweis: Mit der kostenfreien Registrierung ihrer USt-IdNr. erhalten Unternehmen eine verlässliche Grundlage für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen. Zudem sparen sie unnötige Kosten und profitieren von einem sicheren, offiziellen Verfahren.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “Umsatzsteuer”
Keine Leistung, keine Steuer: Klare Grenze beim Forderungseinzug gezogen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Handlungen eines Gläubigers zur Beitreibung seiner Forderung ohne Auftrag oder Vollmacht des Schuldners keinen steuerbaren Umsatz im Sinne der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) darstellen. Weder liegt eine Dienstleistung gegen Entgelt vor, noch eine unentgeltliche Dienstleistung, die nach der MwStSystRL einer entgeltlichen Dienstleistung gleichzustellen wäre.
09.03.2026
Bundesfinanzministerium schafft Klarheit: Vorsteuerabzug bei Wechsel der Besteuerungsform
Ein Wechsel zwischen Kleinunternehmerstatus und Regelbesteuerung wirft in der Praxis regelmäßig Fragen zum Vorsteuerabzug auf. Insbesondere bei Leistungen, die zeitlich vor dem Übergang bezogen wurden, ist die umsatzsteuerliche Behandlung oft unklar. Das Bundesfinanzministerium hat diese Übergangssachverhalte nun klarstellend geregelt und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst. Danach ist ein Vorsteuerabzug aus Leistungen, die vor dem tatsächlichen Übergang zur Regelbesteuerung bezogen wurden, grundsätzlich ausgeschlossen, und zwar selbst dann, wenn:
06.03.2026
Sanierung einer Burg: Vorsteuerabzug aus den Baukosten ist bei Absicht zur späteren steuerpflichtigen Vermietung zulässig
Eine nicht ganz alltägliche Sanierung hat kürzlich den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt: Geklagt hatten die Nachfahren einer Familie, die eine ehemals in Familienbesitz befindliche Burg (nationales Kulturdenkmal) von einer Gemeinde zurückerworben hatten. Die ungewöhnliche Immobilie wurde von ihnen anschließend unter denkmalrechtlichen Auflagen umfangreich saniert und modernisiert. Das Nutzungskonzept sah vor, die Burg zu einem Gästehaus mit Gästezimmern für Tagungsteilnehmer, Seminargäste und sonstige Gäste von öffentlichen und privaten Veranstaltungen umzubauen und zu vermieten.
05.03.2026